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Das Postmonopol zur Briefbeförderung geht voraussichtlich 2009 zu Ende. Dies bedeutet für private Zustelldienste die Möglichkeit in einem prosperierenden Markt zu expandieren. Der private Kurierdienst kann Briefsendungen schneller, besser und billiger befördern, als es der Post heute möglich ist, was letztendlich zum Wohle des Kunden ist, denn Konkurrenz belebt das Geschäft. Bei dieser unternehmerischen Beteiligung geht es darum, sich bei einem Unternehmen zu beteiligen, welches frühestmöglich in Erfolg versprechende Briefzustellungsfirmen investieren wird und den Markt mit innovativen Produkten beleben will. Es ist eine Chance für den Investor sein Vermögen und seine Finanzen einerseits zu sichern, indem das Vermögen unabahängig vom tatsächlichen Geldwert gemacht wird, andereseits haben Sie die Möglichkeit an einem revolutionierenden Markt zu partizipieren.
Bei dieser Vermögensanlage
handelt es sich um einen mittelbaren Blindpool, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, in welche konkreten Anlageobjekte das Unternehmen investieren wird. Es handelt sich um ein Angebot für Anleger, die ihr Kapital langfristig in einer unternehmerischen Beteiligung anlegen wollen, die an keinen regulierten Märkten gehandelt wird. Es handelt sich um eine Kommanditbeteiligung, über die sich der Kommanditist entweder mittelbar oder unmittelbar beteiligen kann.
Geplant ist der Erwerb von Kommanditeinlagen in Höhe von 20.000.000€ und die Mindestbeteiligungssumme für einen Anleger beträgt 2.500€ zzgl. 5,5% Agio. Die ordnungsgemäße Mittelverwendung des Emittenten wird von einem Mittelverwendungskontrolleur überwacht. Die Vermögensanlage hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016. Der Anleger, der seine Beteiligung in seinem steuerlichen Privatvermögen hält, soll im wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen unter 1% am Stammkapital der Kommanditgesellschaft außerhalb der Spekulationsfrist realisieren. Die Gesellschaft ist so konzipiert, das sie nicht als gewerblich tätige Gesellschaft im einkommensteuerrechtlichen Sinn, sondern als vermögensverwaltend anzusehen ist. Sie ist daher nicht mit Gewerbesteuer belastet. Steuerliche Gesetzesänderungen während der Laufzeit können zum heutigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden. Der Investor haftet nur in Höhe seiner Hafteinlage. Diese entspricht 10% seiner geleisteten Zeichnungssumme. Es besteht keine Nachschusspflicht.
Alle Prognosen und Gewinnerwartungen basieren auf Annahmen, wie bei einer Existenzgründung, für deren Eintritt es weder Garantien noch sonstige Sicherheiten gibt.
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