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Schiffsfonds werden i.d.R. als geschlossene Fonds konzipiert. Ab einer bestimmten Anlagesumme (5000-25.000 Euro) kann man sich an dem Fonds beteiligen, von dessen Kapital Containerschiffe oder Kreuzfahrtschiffe gebaut oder gekauft werden. Hat der Fonds genug Kapital gesammelt wird er geschlossen und läuft i.d.R. 10 - 25 Jahre. Während dieser Zeit ist ein Ausstieg aus dem Fonds meist nicht möglich. Für einige Fonds gibt es einen aktiven Zweitmarkt, wo man die Möglichkeit hat, die Fondsanteile vorzeitig zu veräußern.
Die Laufzeit des Fonds hängt von der Nutzungsdauer der Schiffe ab und endet mit der Ausmusterung des Schiffes. Der Status der Investoren ist der eines Kommanditisten, der im Handelsregister eingetragen ist. Der Eintrag kann auch über einen Treuhänder erfolgen. Einfluß an unternehmerischen Entscheidungen hat der Kommanditist allerdings nicht.
Die Kapitalanlage in einen Schiffsfonds ist eine langfristige Beteiligung, mit steuerlichen Vorteilen. Es sind i.d.R. mit 5% Agio an Kosten zu rechnen.
Wichtig ist, den jeweiligen Prospekt zu einem Schiffsfonds zu studieren, da dort alle Risiken beschrieben werden müssen.
Schiffsfonds unterliegen nicht der neuen Abgeltungssteuer ab 2009, denn die Erträge unterliegen der sogenannten Tonnagesteuer, denn die Abgeltungssteuer gilt nicht für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. D.h. mit der Tonnagesteuer ist eine evtl. anfallender Veräußerungsgewinn abgegolten.
Die Renditeerwartung liegt bei 9-10% pro Jahr und müssen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Gleichzeitig werden die Gewinne der Schiffe nach der Nettoraumzahl des Schiffes angegeben, so daß nur ein kleiner Prozentsatz der Gewinne versteuert werden muß. Als Erbschaft oder Schenkung werden Schiffsfonds mit einer sehr niedrigen Bemessungsgrundlage veranlagt.
Auch Ökofonds haben in der letzten Zeit an Beliebtheit gewonnen.
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