Private Krankenversicherung und Auswahl der Gesellschaften

Private Krankenversicherungen sind private Wirtschaftsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft oder Vereine auf Gegenseitigkeit. Sie werden vom Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAfin) beaufsichtigt und kontrolliert. Es gibt ca. 50 PKV Unternehmen in Deutschland, zu den größten zählen z.B. die DKV Krankenversicherung, die DEBEKA, Allianz, Signal/Iduna, Barmenia, Central, Axa, Victoria etc.

Jede Gesellschaft der PKV hat freie Gestaltung ihrer Tarife und der Kunde hat so eine breite Auswahl an Leistungsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber hat keinen Einfluss auf die Tarifgestaltung, kann jedoch Einfluss per Gesetzesänderungen auf die Konkurrenzfähigkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung nehmen. Die geschieht z.B. in der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, die je höher sie liegt, um so weniger Angestellte die Möglichkeit haben einen Wechsel der Krankenversicherung vorzunehmen. Ebenso die Einführung der sogenannten 3 Jahres Regelung, die einen Wechsel in die PKV erst nach 3 Jahren freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV ermöglicht.
Enstcheidungskriterien für eine Auswahl einer privaten Gesellschaft können abgesehen von Preis und Leistung, die Alterungsrückstellungen sein, die Bilanzkennzahlen einer PKV, das Rohergebnis, die RFB-Quote, die Nettoverzinsung und die Kapitalanlagen. Aus diesen Zahlen lassen sich auch Entwicklungen für die Zukunft abschätzen.


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