Die Abgeltungssteuer ab 1. Januar 2009 für Kapitalanleger

Zum 01.01.2009 wird ein neues Kapitel der Besteuerung von Kapitalanlagen geöffnet. Was in den USA und den meisten anderen Ländern schon lange üblich ist wurde am 06.07.2007 im Bundesrat im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 beschlossen.
Für alle Kapitalanlagen wie: Zinsen, Dividenden, Termingeschäfte, Aktien, Anleihen, Zertifikate, Fondsanteile die nach dem 01.01.2009 erworben wurden, werden bei der Veräußerung auf den Gewinn 25% Abgeltungssteuer fällig.

Einige Gewinne unterlagen bislang dem Regelsteuersatz wie: Zinsen, Dividenden (Halbeinkünfteverfahren), Finanzinnovationen, Investmentfonds-Anteile. Für diese Kapitalanlagen fällt ab 01.01.2009, insofern sie nach diesem Zeitpunkt erworben wurden, die 25% ige Abgeltungssteuer an.
Für Zertifikate und Anleihen, die bislang nach 1 Jahr im Besitz steuerfrei waren, wird ebenfalls die 25% Abgeltungssteuer ab 1. Januar 2009 fällig, wenn diese danach erworben wurden.


 

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